Punktuelle Entlastung
Steuerung bleibt bei Ihnen
Eine Vertragsverhandlung, die Überarbeitung Ihrer AGB, eine LkSG-Ersteinschätzung: abgegrenzte Aufträge mit klarem Ergebnis. Wir beraten und bearbeiten; priorisiert wird in Ihrem Haus.
Wir übernehmen Rechtsarbeit operativ und mit anwaltlicher Verantwortung, damit Ihr Team schneller entscheidet, Fristen sicher einhält und Kapazität für strategische Themen gewinnt.
Anwaltlich verantwortet
Prüfung und Freigabe durch Anwälte unseres Hauses, mit Haftung und Verschwiegenheit
Direkt verwendbar
Ergebnisse gehen so ins Unternehmen, wie sie sind, ohne juristische Nachbearbeitung
Ohne Vakanzlücke
Vertretung ist bei Urlaub, Krankheit und Personalwechsel geregelt
Nachweisbar geführt
Jede Frist und jeder Vorgang mit Status, Verantwortlichem und Historie
Was wir übernehmen
Eine Kanzlei berät, eine interne Neueinstellung braucht Zeit. Wir verbinden anwaltliche Verantwortung mit operativer Umsetzung und eigener Technologie: Wir prüfen, konzipieren, bearbeiten und betreiben Ihre Rechtsprozesse als Ergänzung Ihres Teams oder in vollständiger Verantwortung.
Typische Anlässe: Meist gibt ein Anlass den Ausschlag: eine Vakanz, eine Prüfung, ein neues Berichtsthema oder ein Kanzleibudget, das den Rahmen verlässt.
Das Team ist mit Routineprüfungen ausgelastet und kommt nicht zu strategischen Themen
Eine Position ist unbesetzt oder muss überbrückt werden
Neue Regulatorik soll umgesetzt werden, ohne Personal aufzubauen
Rechtliche Themen liegen verteilt in Systemen, Postfächern und Ordnern
Leistungen im Detail
Jedes Themenfeld ist einzeln beauftragbar und bringt die Systeme mit, die dazugehören: die Meldestelle im Compliance-Feld, das Schulungsportal überall dort, wo Nachweise verlangt werden. Sie können jederzeit erweitern; bereits erfasste Verträge, Fristen und Dokumente werden weiterverwendet.
Ihre Verträge und Rechtsfragen laufen über einen festen Prüfweg: Wer prüft was, in welcher Tiefe und in welcher Zeit. Wir bearbeiten das laufende Volumen und vertreten Sie nach außen; die unternehmerische Entscheidung bleibt bei Ihnen. Für Spitzen und Vakanzen stellen wir zusätzliche Kapazität, ohne dass Sie Personal aufbauen müssen.
Das übernehmen wir
Verträge gestalten, prüfen und verhandeln, vom NDA bis zum internationalen Rahmenvertrag
AGB, Einkaufs- und Lieferbedingungen, auch für erklärungsbedürftige Geschäftsmodelle
Arbeits-, Gesellschafts- und Markenrecht: Arbeitsverträge und Kündigungen, Gesellschafterbeschlüsse, Markenanmeldung und -überwachung
IT- und Technologierecht: SaaS-, Lizenz- und Outsourcing-Verträge, Nutzung von KI im Unternehmen
Forderungen und Haftungsfälle, vom Mahnwesen über den Vergleich bis zur Vollstreckung
Rechtsmonitoring: Gesetzesänderungen und -vorhaben, Absichtserklärungen, relevante Nachrichten und Rechtsprechung aufbereitet, mit Handlungsempfehlung
Beispiele aus unserer Praxis
Wir bauen das Regelwerk auf und betreiben es: Richtlinien, Kontrollen, Nachweise. Die Rolle des Compliance-Beauftragten übernimmt ein Anwalt unseres Hauses, mit Verschwiegenheitspflicht. Dazu gehören die beiden Kanäle, über die ein System im Alltag erst wirkt: eine Meldestelle, die Hinweise erreichbar macht, und Schulungen, die die Regeln in die Fläche bringen.
Das übernehmen wir
Compliance-Management-System nach IDW PS 980 und ISO 37301, vom Aufbau bis zur Prüfungsbegleitung
Risikoanalysen, Kontrollplan und Berichtswesen an Geschäftsführung und Aufsichtsgremien
Richtlinien, Freigabewege und Schulungspflichten je Rolle statt eines Handbuchs für alle
Prävention von Geldwäsche, Betrug und Korruption, inklusive interner Untersuchungen
Business-Partner-Monitoring nach LkSG, Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung
Digitale Pflichten: BFSG, Digital Services Act, GoBD und Aufbewahrungsfristen
Meldestelle nach HinSchG
Die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz als Software in Ihrem Unternehmen oder vollständig bei uns. Eingehende Meldungen prüft ein Anwalt unseres Hauses vor, bevor sie Ihr Unternehmen erreichen.
DSGVO-konforme Plattform, nach ISO 27001 zertifiziert
Meldung auch anonym, der Dialog mit dem Hinweisgeber bleibt trotzdem möglich
Ombudsservice: anwaltliche Vorprüfung, Fallbearbeitung und Abschlussbericht
Derselbe Kanal deckt das Beschwerdeverfahren nach LkSG mit ab
So läuft eine Meldung
Meldung geht ein
anonym oder mit Namen, rund um die Uhr über das Portal
Eingang wird bestätigt
innerhalb von sieben Tagen, wie es das Gesetz verlangt
Anwaltliche Vorprüfung
Plausibilität, Zuständigkeit und weiteres Vorgehen
Rückmeldung und Abschluss
innerhalb von drei Monaten, mit dokumentiertem Bericht
Fristen und Bearbeitungsstände sind im System hinterlegt und jederzeit nachweisbar.
Schulungsportal
Ein Regelwerk wirkt erst, wenn es die Beschäftigten kennen und wenn die Teilnahme belegbar ist. Wir ordnen die Pflichtschulungen den Rollen zu: Einkauf und Vertrieb bekommen Korruption und Kartellrecht, die Buchhaltung Geldwäsche, alle den Verhaltenskodex und den Weg zur Meldestelle.
Module zu Verhaltenskodex, Korruption, Kartellrecht, Geldwäsche und HinSchG
Zuordnung je Rolle und Gesellschaft, statt eines Pflichttermins für alle
Bekanntmachung der Meldestelle als Bestandteil der Schulung, wie vom HinSchG gefordert
Teilnahmestand und Zertifikate als Kontrollnachweis im Compliance-Reporting
Beispiele aus unserer Praxis
Wir stellen den externen Datenschutzbeauftragten und führen das Datenschutzmanagement im Alltag: Verzeichnisse aktuell halten, Anfragen fristgerecht beantworten, Vorfälle bewerten und melden. Für Konzerne übernehmen wir die Funktion über mehrere Gesellschaften und Länder hinweg, mit einheitlichem Standard.
Das übernehmen wir
Externer Datenschutzbeauftragter inklusive Bestellung, Meldung und Jahresbericht
Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept und technisch-organisatorische Maßnahmen
Folgenabschätzungen, etwa für KI-Einsatz, Videoüberwachung oder Beschäftigtendaten
Auftragsverarbeitungsverträge und Drittlandtransfers prüfen, verhandeln und dokumentieren
Betroffenenanfragen, Datenschutzpannen und Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
Datenschutz-Audits an Standorten und bei Dienstleistern, mit priorisiertem Maßnahmenplan
Schulungsportal
Art. 39 DSGVO macht die Schulung der Beschäftigten zur Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. Im Ernstfall fragt die Aufsichtsbehörde nach dem Nachweis. Wir rollen die Schulung über mehrere Gesellschaften hinweg aus und dokumentieren, wer sie wann absolviert hat.
Module zu DSGVO-Grundlagen, Betroffenenanfragen, Datenpannen und Homeoffice
Eigenes Modul zum KI-Einsatz, weil dort die meisten Datenschutzfragen entstehen
Abschlusszertifikat als Nachweis, auch gegenüber der Aufsichtsbehörde
Ergänzendes Infomaterial für Ihre Teams, etwa Passwortleitfaden oder Löschfristen
Beispiele aus unserer Praxis
Wir klären zuerst, was für Sie überhaupt gilt, und bauen dann die Datenerhebung auf, die den Bericht auch im Folgejahr tragfähig macht. Die Pflichten treffen selten nur die Nachhaltigkeitsabteilung: Einkauf, Vertrieb und Produktion liefern die Daten und brauchen dafür klare Vorgaben.
Das übernehmen wir
ESG-Strategie mit messbaren Zielen statt Absichtserklärungen
CSRD- und ESRS-Berichterstattung inklusive doppelter Wesentlichkeitsanalyse
Lieferkette nach LkSG und CSDDD: Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen
Beschwerdeverfahren nach LkSG, technisch über dieselbe Meldestelle wie im Compliance-Feld
EUDR-Betroffenheit prüfen und die notwendigen Nachweise aufbauen
Datenerhebung, Monitoring und wiederkehrende Berichterstattung mit festen Zuständigkeiten
Schulungsportal
ESG-Pflichten scheitern selten am Bericht, sondern an den Daten aus Einkauf, Vertrieb und Produktion. Wir schulen die beteiligten Bereiche als Spezialmodul auf Ihre Prozesse zugeschnitten, damit klar ist, welche Angaben in welcher Qualität gebraucht werden.
Lieferkettenpflichten für den Einkauf: Risiken erkennen, Lieferanten ansprechen, Maßnahmen dokumentieren
Datenqualität für die CSRD-Berichterstattung, mit den Kennzahlen aus Ihrer Wesentlichkeitsanalyse
Bekanntmachung des Beschwerdeverfahrens nach LkSG, wie es das Gesetz verlangt
Zertifikat als Nachweis der Präventionsmaßnahme gegenüber Prüfern und dem BAFA
Beispiele aus unserer Praxis
Modelle der Zusammenarbeit
Nicht Ihre Unternehmensgröße entscheidet, sondern welche juristischen Aufgaben Sie abgeben möchten. Die drei Modelle stehen gleichwertig nebeneinander und laufen häufig parallel: ein Projekt hier, ein dauerhaft übernommener Prozess dort. Der Einstieg ist in jedem Umfang möglich, ein Wechsel zwischen den Modellen jederzeit.
Steuerung bleibt bei Ihnen
Eine Vertragsverhandlung, die Überarbeitung Ihrer AGB, eine LkSG-Ersteinschätzung: abgegrenzte Aufträge mit klarem Ergebnis. Wir beraten und bearbeiten; priorisiert wird in Ihrem Haus.
Prozessverantwortung bei uns
Wiederkehrende Vorgänge gehen vollständig auf uns über: die Vertragsprüfung im festen Kontingent, das Datenschutzmanagement, die Rolle des Compliance- oder Datenschutzbeauftragten.
Funktion und Team bei uns
Wir übernehmen auch Ihr Personal: Aufgaben, Prozesse und Verantwortung einer ganzen Rechtsfunktion gehen auf uns über – inklusive Ihrer Juristinnen und Juristen. Als Interim besetzen wir eine Vakanz auch auf Zeit.
Unser Vorgehen
Vor der ersten Vertragsprüfung steht die Frage, wer was in welcher Tiefe prüft. Diese vier Schritte führen von Ihren heutigen Prüfwegen zu einem Prozess, den wir verantworten können.
Wir sichten Vertragsarten, Prüfwege, Fristen und Zuständigkeiten und bewerten Aufwand, Durchlaufzeiten und Haftungsrisiken.
Wir definieren Prüfmaßstäbe, Eskalationen und Freigabelogiken und übersetzen Ihre juristischen Standards in klare Regeln.
Die Regeln werden zu CLAIR-Playbooks, Vorlagen und Schnittstellen. Wir übernehmen die Bearbeitung, mit anwaltlicher Verantwortung.
Wir berichten über Volumina, Durchlaufzeiten und Risiken und passen Playbooks an neue Rechtslage und Rechtsprechung an.
Technologie im Hintergrund
Verträge, Fälle, Richtlinien und Nachweise liegen an einem Ort statt in verteilten Ablagen. Vorschläge der KI sind mit Konfidenzwerten versehen und werden von unseren Juristen geprüft und verantwortet.
Module im Einsatz: Matter Management · Contract Management · Litigation Management · Compliance Management · Datenschutzmanagement · Entity Management · Hinweisgebersystem · E-Learning
Mehr über CLAIR
Beispiele aus unserer Praxis
Alle Case Studies zu LegalDrei Beispiele aus laufenden Mandaten: was übernommen wurde, wie der Übergang lief und was sich messbar verändert hat.
Compliance
Ein multinationaler Telekommunikationskonzern erhält jeden Monat einen belastbaren Überblick über relevante Rechtsentwicklungen in Deutschland – technologiegestützt recherchiert und juristisch bewertet.
Case Study lesen
Datenschutz
Eine international aktive Mediengruppe bündelt den Datenschutz ihrer Konzerngesellschaften und etabliert einen externen Datenschutzbeauftragten als zentralen Ansprechpartner.
Case Study lesen
Legal
Ein regionaler Mobilitäts- und Handelsverbund schafft eine zentrale Vertragsakte und automatisiert wiederkehrende Abläufe im Vertragsmanagement.
Case Study lesenHäufige Fragen
Nein. Die meisten Mandate beginnen mit dem Feld, in dem es gerade drückt, häufig Datenschutz oder ein akutes Vertragsvolumen. Kommt später ein Feld hinzu, greift es auf dieselben Verträge, Fristen und Nachweise zu.
Die Bearbeitung liegt bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unseres Hauses, mit anwaltlicher Haftung und Verschwiegenheitspflicht.
In der Regel als monatliche Pauschale nach Umfang und Volumen, bei einmaligen Leistungen zum Festpreis. Stundensätze vereinbaren wir nur auf Wunsch.
Wir ersetzen sie nicht zwingend. Häufig übernehmen wir das laufende Volumen und die Prozessverantwortung, während Spezialmandate bei Ihrer Kanzlei bleiben.
Wir zeigen Ihnen in einem Erstgespräch, welche Aufgaben sich übertragen lassen und was das für Ihr Team bedeutet.
Unverbindlich Erstgespräch vereinbarenLieber direkt
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Wir leiten es an die Kolleginnen und Kollegen weiter, die zu Ihrem Thema arbeiten.
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Ihr persönlicher Kontakt
Dr. Arnt Glienke, LL.M., CCP
Geschäftsleiter Legal & Consulting